Häufige Fragen

Was ist ein Hospiz?

Das Wort Hospiz „Hospitium“ kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt: Herberge. Ein Hospiz ist ein Ort für schwerstkranke und sterbende Menschen, die nur noch eine begrenzte Lebenszeit von wenigen Wochen oder Monaten haben.

Bereits im Mittelalter waren Hospize an Bergen, Klöstern und Pilgerstrassen angesiedelt, um Reisende, Kranke und Hilfsbedürftige aufzunehmen. Diese fanden hier Geborgenheit und Fürsorge.

Der Begriff Hospiz steht heute für einen gesellschaftlichen Grundgedanken des menschlichen Miteinanders. Es ist ein Konzept und eine Haltung schwerstkranken und sterbenden Menschen gegenüber.

Wer kann in ein Hospiz aufgenommen werden?

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz sind der eigene Wunsch des Gastes und eine Erkrankung:

  • die nicht heilbar und weit fortgeschritten ist
  • die eine umfangreiche palliative- pflegerische und palliative- medizinische Versorgung notwendig macht
  • die eine Versorgung in der Häuslichkeit aus unterschiedlichen Gründen ausschließt

Die Einweisung erfolgt durch den Haus- oder einen Krankenhausarzt.

Was bedeutet Palliative Care?

Der Begriff „Palliative Care“ wurde mangels treffender Übersetzung aus dem englischen übernommen. Es beschreibt die lindernde ganzheitliche Versorgung des schwerstkranken und sterbenden Menschen und deren Angehörigen.

Wer übernimmt die Kosten des stationären Aufenthaltes?

Der Gast trägt keinen Eigenanteil, außer für Rezeptgebühren, wenn keine Befreiung vorliegt.

Die Kosten für den stationären Hospizaufenthalt werden zu 95 % von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. Allerdings ist ein Defizit von 15 % – 20 % realistisch, um unsere Arbeit so durchzuführen, wie wir es uns wünschen. Für diesen Eigenanteil werden jedes Jahr Spenden in Höhe von ca. 400.000 € benötigt.

Was ist der Unterschied zwischen einem stationären Hospiz und einer Palliativstation?

Ein stationäres Hospiz ist eine kleine familiäre und unabhängige Einrichtung mit 8 – 16 Betten, in der Menschen auf ihrem letzten Lebensweg begleitet werden. Die ärztliche Versorgung findet durch den Hausarzt (AAPV) oder kooperierende Palliativärzte (SAPV) statt.

Eine Palliativstation ist eine reguläre Klinikstation für Patienten, die an einer nicht heilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung und Symptomen wie z.B. Schmerzen und unter psychosozialen Problemen leiden, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Die Palliativstation steht unter ärztlicher Leitung.

Können Haustiere mitgebracht werden?

Ja, nach Absprache mit der Hospizleitung können Haustiere mitgebracht werden.

Wer arbeitet in einem stationären Hospiz?

Die operative Arbeit in dem Hospiz Lebensweg wird von einem multiprofessionellen Team geleistet. Die Teammitglieder kümmern sich gemeinsam und in Absprache um die körperlichen, sozialen, psychischen und spirituellen Bedürfnisse der Gäste. Das Team besteht aus qualifizierten Pflegefachkräften, den betreuenden Haus- bzw. Palliativärzten, Mitarbeitern des Sozialen Dienstes und der Hauswirtschaft, Verwaltungs- und Leitungskräften, ehrenamtlichen „Lebenswegbegleitern“, Seelsorgern, Physiotherapeuten und anderen Therapeuten.

Was sind die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme im stationären Hospiz?

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in unser Hospiz ist das Vorliegen einer lebensverkürzenden, unheilbaren und bereits weit fortgeschrittenen Erkrankung, bei der sich Ihr Zustand weiterhin verschlechtert und von einer begrenzten Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten auszugehen ist.

Voraussetzung ist weiterhin, dass eine ambulante Betreuung und Versorgung in der Häuslichkeit nicht ausreicht, z.B. aufgrund einer hohen Symptomlast oder einer Überforderung des häuslichen Umfeldes.

Wenn bei Ihnen außerdem keine erforderlichen Krankenhausbehandlungen mehr anstehen, dann sind die Voraussetzungen für eine Aufnahme gegeben.

Wie kommt es zur Aufnahme in unser Hospiz

Bevor Sie in unser Hospiz aufgenommen werden können, muss vorab ein Antrag zur Kostenübernahme an die zuständige Krankenkasse geschickt werden. Dieser Antrag beinhaltet die sogenannte „Hospizbedürftigkeitsbescheinigung nach §39a SGB V“ oder auch „Hospiznotwendigkeitsbescheinigung“. Dafür gibt es ein bestimmtes Formular des Medizinischen Dienstes, das durch Ihren behandelnden Haus- oder Klinikarzt ausgefüllt werden muss. Das Formular finden Sie als Download auf dieser Homepage.

Dieses Formular muss im Original an die Krankenkasse geschickt werden und in Kopie (am besten als FAX) gleichzeitig an uns!

Mit diesen Unterlagen können wir Sie auf unserer Anfrageliste aufnehmen. Je nach Situation im Haus und der Anzahl der Anfragen kann es zu einer sehr unterschiedlich langen Wartezeit auf einen Platz kommen.

Sobald es zu einer Aufnahme kommen kann, melden wir uns bei Ihnen.

Wer kann im Hospiz anmelden?

Die Anmeldung für einen Hospizplatz kann durch Sie selbst, durch einen Bevollmächtigten, durch Ihren Hausarzt, Ihren Pflegedienst oder durch den Sozialdienst einer Klinik geschehen.

Wichtig ist, dass es auf Ihren eigenen Wunsch hin geschieht!

Wie werden Sie im Hospiz ärztlich versorgt?

Wenn eine hausärztliche Versorgung im Hospiz ausreichend ist, können Sie durch Ihren bisherigen Hausarzt weiterversorgt werden, sofern dieser für uns zuverlässig Rund-um-die-Uhr-erreichbar ist und regelmäßig Hausbesuche durchführt.

Bei Bedarf vermitteln wir gerne Hausärzte aus der näheren Umgebung.

Wenn zusätzlich über die hausärztliche Versorgung hinaus eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung notwendig ist, benötigen wir zum Tag der Aufnahme eine so genannte „SAPV Erstverordnung“ (ausgestellt durch Ihren Hausarzt oder Krankenhausarzt). Wir kooperieren hier vor Ort mit den Ärzt:innen des Travebogens, die dann die spezialisierte ambulante Palliativversorgung bei uns im Haus durchführen können und die Erreichbarkeit rund um die Uhr gewährleisten.

Wer übernimmt die Kosten für den Hospizaufenthalt

Die Kosten für den gesamten Aufenthalt werden zu 95 Prozent von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die restlichen 5 Prozent tragen sich durch Spenden.

Für Sie als persönlich fallen für die Zeit des Hospizaufenthaltes keine weiteren Kosten an, außer gegebenenfalls notwendige Zuzahlungen zu Rezepten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorliegt.

Wie lange kann ich im Hospiz bleiben?

Je nach Krankenkasse wird zunächst eine Bewilligung zwischen 4 und 6 Wochen erteilt. Dann wird vom Hospiz aus ein Verlängerungsantrag gestellt. Im Regelfall wird der Aufenthalt so lange wie es notwendig ist, immer wieder verlängert.

Sollte keine Verlängerung erfolgen, setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um den weiteren Fortgang zu besprechen.